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OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 12 N 108.17 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- lda.brandenburg.de
Kosten
- fragdenstaat.de
Kosten
Kurzfassungen/Presse
- lda.brandenburg.de (Kurzinformation)
Kosten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 20.10.2016 - 7 C 6.15
Kosten für die Gewährung von Informationszugang
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 12 N 108.17
Dass die Gebührenerhebung im Informationsfreiheitsrecht nicht kostendeckend angelegt ist (vgl. auch § 10 Abs. 1 Satz 2 AIG: ,,angemessenes Verhältnis" zwischen Verwaltungsaufwand und dem Recht auf Akteneinsicht) und sich deshalb Berechnungen, wie sie der Beklagte anstellt, vor dem Hintergrund des Gesetzeszwecks verbieten, kann inzwischen als geklärt gelten (vgl. allgemein zur gebührenrechtlichen Behandlung nach IFG: BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 7 C 6.15 NVwZ 2017, 485, juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 04.08.2014 - 12 N 36.14
Informationsfreiheitsrecht; Akteneinsicht; Steuervorgänge; Finanzamt; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 12 N 108.17
Nach der Vorschrift soll ein Antrag auf Akteneinsicht abgelehnt werden, wenn die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Stelle erheblich beeinträchtigt würde (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 4. August 2014 OVG 12 N 36.14 juris Rn. 9 und vom 4. Februar 2015 OVG 12 N 15.13 S. 2 des Beschlussabdrucks), es sei denn, dass das Interesse an der Einsichtnahme das entgegenstehende öffentliche Interesse überwiegt. - VG Potsdam, 25.10.2017 - 9 K 3787/16
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 12 N 108.17
BESCHLUSS OVG 12 N 108.17 VG 9 K 3787/16 Potsdam.
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.08.2018 - 12 B 12.18
Ausschlussgrund des AktenE/InfZG BB § 4 Abs 2 Nr 4; Zugänglichmachung der …
Der Wortlaut der Vorschrift ist deshalb enger als der Wortsinn auszulegen, so dass er auf Beeinträchtigungen der Aufgabenerfüllung durch den personellen wie sachlichen Aufwand der Bearbeitung des Einsichtsersuchens beschränkt ist (vgl Senatsrechtsprechung, Beschlüsse vom 24. Mai 2018 - OVG 12 N 108.17 - Beschlussabdruck S. 3, vom 4. Februar 2015 - OVG 12 N 15.13 - Beschlussabdruck S. 2, …und vom 4. August 2014 - OVG 12 N 36.14 - juris Rn. 9).